Allgemeine Auftragsbedingungen

Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Astrid Cruse, ACTranslations (im Folgenden „ACT“) und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für ACT nur verbindlich, wenn ACT sie ausdrücklich anerkannt hat.

Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

Preise und Lieferung der Übersetzung

(1) Übersetzungsleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, auf Basis von Normzeilen (55 Druckzeichen inkl. Leerzeichen) anhand des Zieltexts berechnet.

(2) Preise und Liefertermine für die Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials in Übersetzungen, deren Übertragung in die Zielsprache bereits begonnen hat (Autorenkorrekturen), werden auf der Grundlage des Umfangs der Änderungen und der prozentual bereits erfolgten Übersetzung festgelegt. ACT benachrichtigt den Auftraggeber mit einer Schätzung der zusätzlichen Kosten und Friständerungen, bevor die Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet werden.

(3) Korrekturlesen, nachträgliche Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML-/XML-Dokumenten u.ä. sind separat zu vereinbaren und werden gegebenenfalls nach Zeitaufwand berechnet.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat ACT rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber ACT rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass ACT eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber ACT bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der ACT.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er ACT frei.

Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) ACT behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel, die keine unerheblichen Mängel darstellen.

(2) Die Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels/der Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung gefordert werden, gegebenenfalls unter Nennung einer angemessenen Frist für die Nacherfüllung.

(3) Für die Bestimmung des Zugangszeitpunkts bei Zustellung per Briefpost ist der dritte Tag nach Aufgabe zur Post maßgeblich. Bei Zustellung durch elektronische Medien (E-Mail oder Bereitstellung zum Download) gilt der Zeitstempel der E-Mail mit entsprechendem Dateianhang bzw. Aufforderung zum Download.

(3) Schlägt die Beseitigung der geltend gemachten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist fehl, so ist ACT berechtigt, auf Basis der vom Kunden schriftlich so genau wie möglich bezeichneten Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Lehnt ACT die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der ACT auf deren Kosten – jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert – die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

(4) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an ACT zurück.

Haftung

(1) Alle Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

(2) ACT haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch höhere Gewalt (Streik, Ausfall der Stromversorgung, Verkehrsstörungen), Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. ACT trifft durch Anti-Virus-Software und sonstige verkehrsübliche Sicherheitsmaßnahmen hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(3) ACT haftet nicht, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte Frist eine den üblichen Qualitätsanforderungen gerecht werdende Bearbeitung nicht zulässt.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen ACT wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem halben Jahr nach Abnahme der Übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern.)

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

Berufsgeheimnis und Datenschutz

(1) ACT verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, soweit es sich nicht um allgemein bekannte Informationen handelt. ACT wird die Informationen nur zu Zwecken der Übersetzung verwenden.

(2) ACT wird die zur Übersetzung überlassenen Informationen und Unterlagen nur solchen Personen offenbaren, die mit der Übersetzung dieser Texte befasst sind und alle beteiligten Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.

(3) Die Verpflichtungen aus solchen Vertraulichkeitsvereinbarungen bestehen unbefristet auch nach Beendigung des Übersetzungsauftrags fort.

(4) Die Übertragung von Dateien erfolgt per unverschlüsselter E-Mail oder nach Vereinbarung auf anderem Weg.

(5) ACT wird von den Ausgangstexten und Übersetzungen sowie dazugehörigen Projektdateien für einen unbestimmten Zeitraum Kopien auf Festplatten und Datensicherungsmedien halten, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich bei Vertragschluss widerspricht.

Mitwirkung Dritter

(1) ACT ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags freie Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat ACT dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit gemäß Ziffer 7. verpflichten.

Vergütung

(1) ACT hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. ACT kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

(2) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

(3) ACT übermittelt Rechnungen zeitnah nach Auftragsabwicklung per Briefpost.

(4) Die Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart sofort und ohne Abzug fällig, netto Kasse. Die Zahlung des Auftraggebers erfolgt auf das Firmenkonto von ACT.

(5) Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden bereits fertig gestellte Arbeiten dem Kunden zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ACT. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) ACT behält sich bis zur Bezahlung jegliche Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht vor.

(3) ACT räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung zeitlich und räumlich unbeschränkt alle Nutzungsrechte ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten bzw. verkehrsüblichen Verwendungszweck zum Zeitpunkt der Übersetzung ein. Der Auftraggeber ist auch berechtigt zur Bearbeitung der Übersetzung. Hinsichtlich solcher Bearbeitungen übernimmt ACT keinerlei Verantwortung.

(4) Der Auftraggeber garantiert und bestätigt, dass die Übersetzung des Quellenmaterials sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Kunde stellt ACT von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass ACT die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass ACT mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen mit Personen, die keine Verbraucher sind, ist München.

Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.